Wohnsitz ummelden (Wohnungswechsel innerhalb Mülheims)

Wenn Sie innerhalb von Mülheim an der Ruhr umgezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.
Die Ummeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von sieben Tagen nach dem Umzug im Bürgeramt erfolgt sein.

Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso erforderlich wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweise).
Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Ummeldeformular ausfüllen und unterschreiben.

Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgeramt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische Mitbürger wenden sich bitte an das Ausländeramt.

Hinweis:

Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug haben, nach einem Umzug entsprechend ändern zu lassen. Dies können Sie nach der Ummeldung im Bürgeramt gleich miterledigen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie über die weiter untenstehenden Links.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

Personalausweis (falls nicht vorhanden: Reisepass)

Formulare

Formulare

Ummeldeformular: Sie haben die Möglichkeit, das Ummeldeformular am Ende dieses Beitrages auszudrucken und es bereits zu Hause auszufüllen.

Gebühren

Gebühren

keine

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 14.12.2011

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