Zahnmedizinische Prophylaxe für die Stadt Mülheim an der Ruhr e. V.
Der Verein ist ein Zusammenschluss
- der gesetzlichen Krankenversicherungen,
- der Kassenzahnärztlichen Vereinigung,
- der Zahnärztekammer,
- der niedergelassenen Zahnärzte sowie
- des zahnärztlichen Gesundheitsdienstes der Stadt Mülheim.
Ziel ist es, gemäß § 21 Sozialgesetzbuch V. gemeinsam Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kinder vom 3. bis zum 16. Lebensjahr durchführen zu können.
So werden die drei Prophylaxehelferinnen von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert.
Daneben stellen sie Gelder zur Verfügung, damit unter anderem Zahnpflegeutensilien sowie Materialien zur Fluoridlackierung angeschafft werden können. Ohne diese Zusammenarbeit wäre der Zahnärztliche Gesundheitsdienst in der jetzigen Form sicherlich nicht möglich.
Kontakt
Stand: 05.03.2012













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