Zinsgünstige Baudarlehen für Schwerbehinderte
Für bereits bestehende Wohnungen oder im Rahmen eines Neubaus können zur Deckung der Mehrkosten zusätzlicher Baumaßnahmen zinsgünstige Baudarlehen bewilligt werden.
Die Baumaßnahmen für Schwerbehinderte betreffen entsprechend der Art der Behinderung zum Beispiel den Bau einer Rampe oder einer Hebeanlage, den Einbau einer behindertengerechten Küche oder eines behindertengerechten Bades/WC oder ähnlichem.
Die Höhe des Baudarlehens richtet sich nach dem Einkommen der Wohnungsnutzer und beträgt im Höchstfall 20.000 Euro.
Antragsteller ist auch in Fällen von Maßnahmen an Mietwohnungen der Eigentümer des Hauses.
Weiter ist zu beachten, dass mit der Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn eine Förderzusage erteilt ist. Als Beginn einer Baumaßnahme wird der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages gewertet.
Bei der Förderung von Neubau bzw. Ersterwerb, vorhandenem Wohneigentum und bei Ausbau beziehungsweise Erweiterung für Selbstnutzer werden haushaltsangehörige Schwerbehinderte durch Erhöhung der Freibeträge bei der Einkommensberechnung besonders berücksichtigt.
Weitere ausführliche Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr zur Verfügung. Aktuelles Informationsmaterial und Auskünfte erhalten Sie auch bei einem der unten genannten Ansprechpartner.
Die zur Beantragung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei einem der unten genannten Ansprechpartner oder Sie können sie sich online bei der NRW.BANK abrufen.
Unterlagen
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der bewilligten Darlehenshöhe.
Kontakt
Stand: 11.08.2011













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