Zugangseröffnung für elektronische Kommunikation
Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation über das Internet an. Es wird damit allerdings keine Zugangseröffnung für die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 3a VwVfG NRW) eingerichtet.
Grundsätzlich ist ein Informationsaustausch über die zentrale E-Mail-Adresse der Stadt [info@muelheim-ruhr.de] und weitere auf der Internetseite publizierte zentrale und individuelle E-Mail-Adressen der Stadt und deren Beschäftigten möglich.
Dateiformate
Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies nicht für Mitteilungen mit besonderen Schriftformerfordernissen gilt, da diese nach dem Signaturgesetz elektronisch signiert werden müssen, die Stadt zu einer durchgängigen Prüfung der Signaturen technisch noch nicht in der Lage ist.
Die Stadt kann nur Dateien bestimmter offener Formate verarbeiten. Dabei schließt sich die Stadt Mülheim an der Ruhr der Definition eines offenen Standards entsprechend dem Europäischen Interoperabilitäts-Rahmenwerk an. Danach sind die Minimalanforderungen an eine Spezifikation samt zugehöriger Dokumentation:
- Der Standard wird von einer Organisation ohne Erwerbsziel verabschiedet und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.
- Der Standard ist publiziert. Seine Spezifikation ist entweder frei oder gegen eine feste Schutzgebühr verfügbar und darf frei oder gegen Gebühr kopiert und weitergegeben werden.
- Soweit der Standard ganz oder in Teilen gewerblichen Schutzrechten unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei verwendbar.
Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Beschränkungen.
Einzig zulässige Dateiformate, die uneingeschränkt verarbeitet werden können sind:
- GIF87a/GIF89a
- JPEG
- ODF 1.1
- PDF/A
- PDF 1.7
- PNG
- SVG 1.1/1.2
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
E-Mails und Anhänge
E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 5 Megabyte - einschließlich Anhängen - angenommen. Dateien in Anhängen können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Mülheim an der Ruhr nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. Zulässig sind auch in komprimierten Dateien die vorstehenden Dateiformate.
Verwenden Sie für größere Dateianhänge unser Datei-Austauschcenter Kargador.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr verwendet Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Immer abgewiesen werden E-Mails, die ausführbare Programme enthalten.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Mülheim an der Ruhr ihrerseits davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Kontakt
Stand: 07.11.2012
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