Integrationsjobs (zusätzliche Arbeitsgelegenheiten)

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Zu Jahresbeginn 2010 erfolgte bei der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Umstellung der zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten - "1EUR-Jobs" -auf die sogenannten "Integrationsjobs".

Integrationsjobs können ein erster Teilschritt auf dem Weg zurück in das Erwerbsleben sein. Vorrangiges Ziel soll die Heranführung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt sein.

Integrationsjobs umfassen zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Maßnahmeträgern, die im öffentlichen Interesse liegen, d.h. gemeinnützig sein müssen. Für die tatsächlich geleisteten Stunden wird eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Neben der Ausübung einer konkreten Beschäftigung finden innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens auch aktiv Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote statt. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend. Über die Dauer der gesamten Maßnahme steht ein Integrationsbegleiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Über die Datenbank "Mülheimer Integrationsjobs" können sie sich umfassend über alle Fragen rund um die Tätigkeit, das Qualifizierungs- und Vermittlungsangebot, die Beschäftigungszeiten und die Anforderungen informieren.

Nähere Informationen zu diesem Thema und Antworten auf konkrete Fragen erhalten Sie durch Ihren Casemanager. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen.

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Stand: 11.10.2010

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