Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten bis zum 1. September 2002

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 22. September 2002 werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr bis zum 1. September postalisch zugestellt.

Ein Wahlscheinantrag zur Anforderung von Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigungskarten aufgedruckt. Einen formlosen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen nimmt das "Wahlamt" (Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen, Postfach 10 19 53, 45466 Mülheim an der Ruhr) bereits jetzt entgegen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax (0208/455-1629), E-Mail (Ute.Busch@stadt-mh.de) oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, eine fernmündliche Antragstellung ist jedoch ausgeschlossen.

Die Briefwahlunterlagen werden unverzüglich an die angegebene Anschrift (z. B. auch an eine Urlaubsanschrift im Ausland) gesandt.

Ab Montag, dem 26. August bis zum 20. September 2002, 18.00 Uhr, können Mülheimer Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen wollen, ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 111 (Tel.: 455-1684), beantragen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

Im ehemaligen Dienstgebäude Von-Graefe-Straße 37 ist nach dem Umzug der Wahlabteilung des Amtes Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen ins Rathaus kein Briefwahlbüro mehr eingerichtet.

Lediglich am Wahltag wird in diesem Gebäude wieder ein Wahllokal eingerichtet.

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist durchgehend geöffnet:

montags, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

mittwochs von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie

am Freitag, dem 20. September 2002, nochmals bis 18.00 Uhr.

In insgesamt 14 Mülheimer Wahl- und Briefwahlbezirken erfolgt eine repräsentative Auszählung der Stimmen nach Altersgruppen und Geschlecht. In diesen Bezirken werden daher die Stimmzettel mit verschiedenen Altersgruppenaufdrucken ausgehändigt.

Betroffen hiervon sind die Wahlbezirke 024, 035, 052, 081, 101, 142, 162, 164, 181, 214, 233 und 265 sowie die Briefwahlbezirke 030 und 240.

Im Vorgriff auf die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes, dessen Auswirkungen auf das Bundeswahlrecht erst zur Europawahl 2004 greifen, wurde der Stimmzettel vom Amt Rat der Stadt, Bezirksvertretungen und Wahlen zur anstehenden Bundestagswahl erstmalig nach den Maßen einer Wahlschablone für Blinde und Sehbehinderte hergestellt. Dieses Hilfsmittel ermöglicht es dem betroffenen Personenkreis, den Stimmzettel selbstständig auszufüllen. Die Wahlschablone kann unter der Hotline der Arbeitsgemeinschaft der Blindenverbände NRW (Telefon: 01805-666 456) bestellt werden.

Gleichzeitig kann unter der Telefonnummer 455-1623 erfragt werden, welches der Wahllokale im Stadtgebiet einen barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer bietet und ob die betreffenden Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen müssen, um am Wahltag im Wahllokal abstimmen zu können. 

Kontakt


Stand: 23.08.2002

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