Kurzzeitkennzeichen

Wenn ein Fahrzeug nur vorübergehend zugelassen sein soll (Überführungsfahrten, Probefahrten und ähnliche), können Sie im Bürgeramt die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens beantragen.

Das Kurzzeitkennzeichen entspricht dem früheren "roten Kennzeichen".
Es kann maximal 5 Tage genutzt werden. Zulassungen in die Zukunft sind nicht möglich.

Bei der Beantragung von mehr als einem Kurzzeitkennzeichen pro Tag müssen die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden.

Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeug-Steuern (gegenüber dem Finanzamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen/Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr) im Rückstand sind.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass desjenigen, für den das Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
  • WICHTIG: Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer ausdrücklich für Kurzzeitkennzeichen! Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung.
  • wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können
    Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Informationen zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.
Gebühren

Gebühren

  • 10,20 Euro

Fremdkosten:

  • ca. 8,00 Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt

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Stand: 11.05.2012

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