Landschaftsplan

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist das wesentliche planungsrechtliche Instrument zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Er bezieht sich auf den baulichen Außenbereich, also die unbebauten Freiräume der Stadt.

Im Vordergrund des Landschaftsplans steht der Schutz von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungsräumen, von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und von naturnahen Lebensräumen. Auch der landesweit geforderte Aufbau eines Biotopverbundsystems wird berücksichtigt.

Broschüre_Landschaftsplan

Die fachliche Grundlage des Landschaftsplans bildet der ökologische Fachbeitrag der Landesanstalt für Ökologie, Bodenschutz und Forsten.
Der Landschaftsplan ist aber auch das Ergebnis intensiver Dialoge mit Vertretern und Vertreterinnen von Landwirtschaft und Naturschutz, von Erholungssuchenden und Sportlern. Angesichts des fortschreitenden Wissens um ökologische Zusammenhänge, der städtebaulichen Entwicklung und dem neuen Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung wurde der Landschaftsplan für Mülheim an der Ruhr neu aufgestellt, rechtskräftig wurde er mit der Veröffentlichung am 28. Februar 2005. Eine erste Änderung des Landschaftsplans hat mit Veröffentlichung am 29. Februar 2012 Rechtskraft erlangt.

Mehrere weitere Änderungsverfahren wurden eingeleitet.

Ihrer Bedeutung für den Naturschutz und ihrer Größe entsprechend werden die Mülheimer Freiflächen durch 19 Naturschutzgebiete, 26 Geschützte Landschaftsbestandteile, 22 Landschaftsschutzgebiete und 51 Naturdenkmale geschützt. Insgesamt trifft der neue Landschaftsplan fast 500 Festsetzungen von der Pflege einzelner Kopfbäume bis zur Ausweisung großer Schutzgebiete.

Hinweis: Zu den formalen Festsetzungen und Erläuterungen kommen einzelne zusätzliche Informationen und Bilder, die immer in Rahmen gesetzt sind. Für Bürger und Bürgerinnen mit einem besonderen Interesse an einzelnen Flächen soll die Verknüpfung zwischen Karte, Legende und Textteil die Übersicht erleichtern.

 

Erläuterungsbericht und textliche Festsetzungen

 

Karte der Entwicklungsziele

Karte der Festsetzungen

 

Titelseite des Landschaftsplans

Landschaftsplan Ziele

Landschaftsplan Festsetzungen

Dazu kommt - als nachrichtliche Übernahme - die Karte der besonders geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz sowie die Karte des FFH-Gebietes "Ruhraue in Mülheim".

 

Wanderweg am Auberg

Blick in das Naturschutzgebiet "Ruhrtalhang am Auberg"

© Alle Rechte an den Karten und Texten liegen beim Stab Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr. Vervielfältigungen und Nutzungen jeder Art, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen sowie die Karten können auch in gedruckter Form erworben werden.

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Stand: 22.06.2023

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