ZEITZEICHEN 13. Oktober 1946: Erste Kommunalwahl nach dem Zweiten Weltkrieg
Die britische Militärregierung legte mit ihrer Verordnung Nr. 31 vom 30. Mai 1946, also noch vor der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. August 1946, einen Termin für die Wahl von Vertretungen in den Kreisen und kreisfreien Städten der britischen Besatzungszone fest. Am 13. Oktober 1946 sollten erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges auch in Mülheim an der Ruhr freie, demokratische Wahlen stattfinden. Beinahe 91.000 Mülheimerinnen und Mülheimer waren aufgerufen, an diesem Tag ihre Abgeordneten in die neue Stadtvertretung zu wählen.
Vorausgegangen war dieser Wahl eine von der Militärregierung im April 1946 durchgeführte grundlegende Änderung der Deutschen Gemeindeordnung von 1935. Das auch dort verankerte "Führerprinzip" wurde durch das Prinzip einer gemeinschaftlichen Verantwortung ersetzt, Befugnisse einzelner Personen auf Personengruppen übertragen. Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtvertretungen sollten nun die Entscheidungskompetenz in der Gemeinde innehaben, während die Stadtverwaltungen die Beschlüsse ausführen sollten. Gerade hier folgte die politische Neuordnung in der Besatzungszone britischen Traditionen.
Die britische Militärregierung setzte ganz bewusst auf eine Demokratisierung der deutschen Gesellschaft "von unten" her, so dass die kommunale Eben gleichsam als "Schule der Demokratie" angesehen wurde. Somit war es kein Zufall, dass am Anfang des demokratischen Neubeginns eine Kommunalwahl stand. Bei einer Wahlbeteiligung von etwa 79 Prozent wurde in Mülheim an der Ruhr im Oktober 1946 eine Stadtvertretung folgender Zusammensetzung gewählt: CDU 22 Sitze, SPD 14 Sitze, FDP 2 Sitze, KPD 1 Sitz. Diese 39 Sitze verteilten sich auf 34 männliche und 5 weibliche Stadtverordnete.
Autor: K. Rawe
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Stand: 11.12.2019
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