Auswahl eines Grundstücks

Auswahl eines Grundstücks

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Grundstücksmarkt

Die Beschaffung eines geeigneten Baugrundstücks erfolgt normalerweise auf dem freien Markt über Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler*innen. Anfragen bei der Stadt (Wohnbauflächen der Stadt) über den ImmobilienService und gemeinnützigen Institutionen können jedoch ebenso zum Ziel führen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der persönlichen Einsichtnahme örtlicher Bebauungspläne beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr. Vom Verkaufswillen der Grundstückseigentümer*innen hängt dann Ihr Erfolg ab.

Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit

Grundstücksbesitzende sowie Grundstückskaufende sollten sich zunächst beim Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann. Ein Grundstück ist bebaubar, wenn das Vorhaben im Einklang mit dem Bebauungsplan steht und die Erschließung gesichert ist oder es zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Erschließung

Ohne ausreichende benutzbare Erschließungsanlagen, die die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr, an Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch der Grundstückseigentümer*innen auf Erschließung besteht nicht.

Zu Fragen der wegemäßigen Erschließung und zur Abwasserentsorgung (Schmutz- und Regenwasser) wenden Sie sich bitte an das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5.
Zur verbindlichen Klärung, ob ein Grundstück bebaubar ist, empfiehlt es sich, einen Bauvorbescheid zu beantragen und zwar ebenfalls im Technischen Rathaus beim Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege.

Kontakt


Stand: 25.01.2024

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