Beihilfeverordnung des Landes NRW (BVO) und weitere Informationen zum Thema Beihilfe
Aktuelles zum Beihilferecht
Am 23. März 2022 hat der Landtag NRW die umfangreichen Gesetzesentwürfe zur Besoldungsanpassung für die Beamt*innen des Landes und der Kommunen in NRW in 2. Lesung verabschiedet. Die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale wird danach rückwirkend zum 1. Januar 2022 abgeschafft.
Ab sofort wird die Kostendämpfungspauschale nicht mehr in Abzug gebracht.
Bei den bereits bewilligten Beihilfen für das Jahr 2022 erfolgt von Amts wegen eine Neuberechnung ohne dass hierfür ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Alle Bescheide werden nach und nach dahingehend abgeändert und es wird ein neuer Bescheid versendet.
Die Umsetzung wird aufgrund der Vielzahl der zu korrigierenden Bescheide einige Zeit in Anspruch nehmen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, werden die in großer Zahl eingegangenen Widersprüche nicht zusätzlich beschieden, denn aufgrund der Rückwirkung des Beschlusses wird kein*e Beihilfeberechtigte*r mit einer Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 belastet.
Sie können die aktuelle Fassung der BVO über die Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung einsehen. Dort stehen Ihnen auch weitergehende Informationen sowie Merkblätter zum Thema Beihilfe zur Verfügung. Die letzten zwei aktuellen Änderungen wurden Ihnen als PDF-Datei zum Nachlesen beigefügt.
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Kontext
- Elfte Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung NRW (Dateigröße: 1276 KB/-typ: pdf)
- Zehnte Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung NRW (Dateigröße: 192 KB/-typ: pdf)
Stand: 07.03.2023
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