Betriebsärztlicher Dienst

Betriebsärztlicher Dienst

Die Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes bestehen in der Beratung der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber über gesundheitliche Fragen am Arbeitsplatz sowie in der gesundheitlichen Betreuung der Bediensteten der Stadt.
Dies beinhaltet die Überwachung der Arbeitsplätze hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdungen, was im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden in enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsingenieur, Sven Zurek, erfolgt.

Impfung als vorsorgende Gesundheitsmaßnahme des betriebsärztlichen Dienstes. - Pixabay

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen und dient der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Pflicht, Angebots- und Wunschvorsorge.
Beispielsweise ist den Mitarbeitenden, die ein Bildschirmgerät benutzen, die Angebotsvorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 anzubieten.

Die Überprüfung des Impfschutzes, zum Beispiel Hepatitis, wird bei den Mitarbeitenden im Rahmen der Pflichtvorsorge vorgenommen, die bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. 

Ebenso werden die regelmäßig stattfindenden Ersthelferkurse im Betriebsärztlichen Dienst organisiert.

Immer dann, wenn sich gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz ergeben oder dort zu Schwierigkeiten führen, kann der Betriebsärztliche Dienst hinzugezogen werden.

Kontakt


Stand: 02.11.2018

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel