Betriebsärztlicher Dienst
Die Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes bestehen in der Beratung der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber über gesundheitliche Fragen am Arbeitsplatz sowie in der gesundheitlichen Betreuung der Bediensteten der Stadt.
Dies beinhaltet die Überwachung der Arbeitsplätze hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdungen, was im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden in enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsingenieur, Sven Zurek, erfolgt.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen und dient der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Pflicht, Angebots- und Wunschvorsorge.
Beispielsweise ist den Mitarbeitenden, die ein Bildschirmgerät benutzen, die Angebotsvorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 anzubieten.
Die Überprüfung des Impfschutzes, zum Beispiel Hepatitis, wird bei den Mitarbeitenden im Rahmen der Pflichtvorsorge vorgenommen, die bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Ebenso werden die regelmäßig stattfindenden Ersthelferkurse im Betriebsärztlichen Dienst organisiert.
Immer dann, wenn sich gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz ergeben oder dort zu Schwierigkeiten führen, kann der Betriebsärztliche Dienst hinzugezogen werden.
Kontakt
Stand: 02.11.2018
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