Bürgeramt muss Dienstleistungen einschränken
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und vor dem Hintergrund der zur Pandemiebekämpfung erforderlichen Reduzierung von Sozialkontakten können einige Dienstleistungen im Bürgeramt bis auf Weiteres - mindestens bis zum 14. Februar 2021 - nur noch schriftlich (Bürgeramt, Löhstraße 22-26) oder per E-Mail (versenden) beantragt werden.
Im Einzelnen betrifft dies:
• Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte
• Meldebescheinigungen
• Melderegisterauskünfte
• Untersuchungsberechtigungsscheine
Bereits gebuchte Termine für diese Anliegen werden noch bearbeitet.
Kontakt
Stand: 26.01.2021
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