Gemeindeordnung
Zusammenwirken von Politik und Verwaltung!
Die Gemeinden bilden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Sie fördern das Wohl der Einwohnerschaft in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Das ist in Mülheim der Rat der Stadt. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (kurz GO NRW) regelt dabei die Grundsätze des Zusammenwirkens von Politik und Verwaltung in einer Kommune.
Die Gemeindeordnung legt hierzu fest, welches die Aufgaben des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie des Integrationsrates sind und welche Rechte und Pflichten die Mitglieder dieser Gremien haben. Außerdem bietet die Gemeindeordnung Möglichkeiten, sich über Anregungen, Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und -entscheide direkt an den politischen Prozessen der Willensbildung in der Gemeinde zu beteiligen.
Die Vorschriften der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt präzisieren und ergänzen die Regelungen der Gemeindeordnung.
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Stand: 06.08.2019
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