Ein Feuerwerk für die Kunst - Förderkriterien
Wer kann einen Antrag stellen?
- Künstlerinnen und Künstler aller Sparten:
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie, Kinder- und Jugendkultur, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben - deren Einkommenssituation im künstlerischen und kulturpädagogischen Bereich durch die anhaltenden Einschränkungen existenzbedrohend beeinträchtigt ist
- Künstlerinnen und Künstler, die in Mülheim an der Ruhr leben oder schwerpunktmäßig in Mülheim an der Ruhr arbeiten
Es ist zu beachten, dass die Kriterien bei einem Gruppenantrag für alle Mitglieder zutreffen müssen.
Was ist förderfähig?
- Die Entwicklung und Umsetzung von Formaten, um die eigene Arbeit auch in der aktuellen Corona-Situation präsentieren zu können
- Die Erarbeitung neuer Konzepte für Projekte, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht so durchgeführt werden können wie geplant und daher einer neuen Präsentationsform bedürfen
- Die Entwicklung und Umsetzung von Formaten, die Kultur für Menschen zugänglich machen, die sozial benachteiligt sind, in der aktuellen Corona-Situation besonders isoliert leben oder es aus anderen Gründen besonders schwer haben
Welche Summe kann beantragt werden?
- Einzelne Kunstschaffende können bis zu 1.000 Euro beantragen, Gruppen bis zu 2.000 Euro.
Welche Kosten sind förderfähig?
- eigene Honorare (in erster Linie künstlerische)
- Sachkosten (grundsätzlich bis maximal 25% der Antragssumme)
Was muss der Antrag umfassen?
- Kontaktdaten
- Vita mit Ausbildung und Angaben zum künstlerischen Werdegang, aus denen die künstlerische oder kulturpädagogische Tätigkeit hervorgeht (Liste der Veranstaltungen, Aufführungen, Konzerte, Veröffentlichungen oder Ausstellungen), gegebenenfalls einen Link oder eine PDF-Datei mit Arbeitsproben (maximal 5 MB)
- Darstellung der persönlichen und finanziellen Situation des oder der Antragstellenden, die den Förderbedarf erläutert (maximal 2.000 Zeichen)
- Projektbeschreibung mit Benennung der Zielgruppe (maximal 2.000 Zeichen)
- Aufstellung der Kosten mit Aufschlüsselung der Honorare (in Tätigkeit, Arbeitszeit und Person) sowie der Sachmittelkosten
- Bankverbindung
Der Antrag sollte nach Möglichkeit per E-Mail gestellt werden.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
- Eine Antragstellung ist bis zum 28. Februar 2021 möglich.
Wie wird über die Anträge entschieden?
- Die Anträge werden gemeinsam mit dem Kulturbetrieb Mülheim an der Ruhr gesichtet und bewertet.
Kontakt
Stand: 10.02.2021
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