Einbürgerung von EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Deutschland leben, ist die Einbürgerung erheblich einfacher. Sie müssen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Als EU-Angehörige dürfen sie die "doppelte Staatsangehörigkeit" besitzen. Dies gilt unmittelbar nach Beitritt des jeweiligen Landes in die Europäische Union.
Gerne bieten wir auch eine persönliche Beratung an.
Zu folgenden Öffnungszeiten sind wir erreichbar:
- Montag bis Mittwoch nur nach Terminvereinbarung
- Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag geschlossen
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Stand: 14.01.2021
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