Einjährig-gelenktes Praktikum
Wir bieten das einjährig-gelenkte Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife nach den Jahrgangsstufen 11 (G 8) oder 12 der gymnasialen Oberstufe an.
Das Praktikum wird in den städtischen Kindergärten oder Jugendzentren angeboten.
In den Einsatzstellen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zwingend erforderlich.
Alle Praktikanten und Praktikantinnen, die in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen eingesetzt werden, müssen, aufgrund des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes, eine ärztliche Bescheinigung über ihre bestehende Masernimmunität vorlegen. Eine Kopie des Impfpasses ist nicht ausreichend.
Zusätzlich muss aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgehen, dass der Praktikant oder die Praktikantin frei von ansteckenden Krankheiten (Windpocken, Mumps, Keuchhusten, Röteln, Zytomegalie, Ringelröteln, Hepatitis A und B) im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist.
Nur mit einer ärztlichen Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, ist die Durchführung des Praktikums möglich. Die Stadt Mülheim an der Ruhr übernimmt keine Kosten für die Ausstellung des Nachweises, der Untersuchungen oder gegebenenfalls erforderliche Nachimpfungen.
So funktioniert es:
Ihre Bewerbung können Sie gerne per E-Mail einreichen.
Wenn Sie uns die Bewerbung per Post schicken möchten, senden Sie diese bitte an:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Personal- und Organisationsamt
Sandra Wischmann
Schloßstraße 48
45468 Mülheim an der Ruhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sandra Wischmann.
Kontakt
Stand: 10.03.2020
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