Entscheidung gefallen:
Wegen der Coronapandemie ist im letzten Jahr eine neue gesetzliche Regelung geschaffen worden, dass während einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ statt des Rates der (kleinere) Hauptausschuss tagen kann. Er hat dann dieselben Entscheidungsbefugnisse wie der Rat. Die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ ist vom Landtag zu erklären. Die Erklärung hat der Landtag gestern abgegeben, indem er die schon geltende Beschlussfassung um zwei Monate bis zum 27.03. verlängert hat.
Foto: Tobias Grimm
Bereits am 7. Januar 2021 hatte Oberbürgermeister Marc Buchholz die Ratsmitglieder um Stellungnahme zu einer möglichen Delegation der Befugnisse des Rates der Stadt auf den Hauptausschuss für die Sitzung am 19.2.2021 gebeten. Das Ergebnis: Von 55 Abstimmungsberechtigten (54 Ratsmitglieder zuzüglich Oberbürgermeister) sprachen sich 46 für eine Delegation auf den Hauptausschuss aus.
„Somit ist das gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW erforderliche Zwei-Drittel-Quorum (37 Ja-Stimmen) erfüllt. Damit tagt am Freitag, 19.2.2021, im Historischen Rathaus anstelle des Rates der Stadt ab 16.00 Uhr der Hauptausschuss“, so Rechtsdezernent, Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort.
Foto: Walter Schernstein
Im übrigen:
Der Ältestenrat hatte sich in seiner Sitzung am 20.01.2021 bereits darauf verständigt, dass die Etatreden kürzer gefasst werden sollten und die Reihenfolge und Rededauer festgelegt. Der Oberbürgermeister ließ über das Rats- und Rechtsamt alle politischen Vertreter unmittelbar nach dem Ältestenrat entsprechend informieren.
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Stand: 28.01.2021
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