Ermäßigung durch MülheimPass
Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen ab 14 Jahre können mit dem MülheimPass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Die Vergünstigungen beziehen sich hauptsächlich auf Angebote von städtischen Einrichtungen. Bei den Einrichtungen des Kulturbetriebs Mülheim an der Ruhr gibt es Gebührenbefreiungen oder Gebührenermäßigungen für einige Angebote oder Kurse.
Das Amt für Kinder, Jugend und Schule, der Mülheimer SportService sowie einige Partnerunternehmen bieten Befreiungen oder Ermäßgungen der Entgelte an.
Weitere Informationen, wie den kompletten Vergünstigungskatalog für den MülheimPass und eine Übersicht wer anspruchsberechtigt ist, finden Sie unter
Dort kann auch in einem Online-Vordruck eine Berechnung vorgenommen werden, die anzeigt ob ein Anspruch auf den MülheimPass besteht.
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Stand: 07.12.2022
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