Gehobener Dienst

Gehobener Dienst

Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Brandoberinspektor-Anwärter*in

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Mindestens Abschlusszeugnis einer Fachhochschule (FH) oder ein entsprechender Studiengang einer Gesamthochschule in einer technischen Fachrichtung, Abschluss als Dipl.-Ing (FH) oder vergleichbarer Bachelor-Abschluss
  • Höchstalter 38 Jahre (bei Einstellung)
  • Gültiger Führerschein Klasse B
  • Keine Vorstrafen
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • Weitere beamtenrechtliche Voraussetzungen

Einstellungsverfahren:
Das Einstellungsverfahren gliedert sich in folgende Teile:

  • Praktischer und sportlicher Test
  • Vorstellungsgespräch
  • Amtsärztliche Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit

Ausbildung:
Seit dem 1. Januar 2014 ist die neue Laufbahnverordnung NRW für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in Kraft getreten. Danach gliedert sich die Ausbildung wie folgt:

 

Ausbildungs-
abschnitt
Dauer Inhalt

1

5 Monate

B I/B II - Lehrgang
(Feuerwehrtechnische Grundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr, inklusive Abschlussprüfung; hier werden die grundlegenden Tätigkeiten im Feuerwehrdienst vermittelt)

2

1 Monat

Ausbildung zum Rettungssanitäter (Theoretischer Teil)

3

2 Monate

Einsatzpraktikum als Truppmann oder Truppführer bei einer Berufsfeuerwehr

Praktischer Teil der Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in  (Praktikum auf einem Rettungswagen beziehungsweise Krankenhauspraktikum)

Urlaub

4

2 Monate

B III  Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung zum*zur Gruppenführer*in inklusive Gruppenführer*innenprüfung)

5

2 Monate

Einsatzpraktikum als Gruppenführer*in bei einer Berufsfeuerwehr

5

1 Monat

Wissenschaftliche Grundlagen (nur für Aufstiegsbeamt*innen)
6 2 Monate Abteilungsdienst
(Praktikum in verschiedenen Fachabteilungen einer Berufsfeuerwehr)
Urlaub

7.1

2 Wochen

Lehrgang "Menschenführung I" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW

7.2

1 Monat

Lehrgang "Organisation/Einsatzrecht/BWL" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW

7.3

2 Monate 

B IV - Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung zum*zur Zugführer*in, inklusive Zugführer*innenprüfung)
Urlaub

8

2 Monate

Einsatzpraktikum als Zugführer*n bei einer Berufsfeuerwehr

9.1

1 Monat

B V - Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung Verbandsführer*in, Stabsarbeit, Abschnittsleiter*in Rettungsdienst, ABC)
9.2 2 Wochen Lehrgang "Menschenführung II" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW
9.3 2 Wochen Laufbahnprüfung am Institut der Feuerwehr NRW in Münster

Gesamtdauer:

  • 24 Monate

Die Ausbildung wird bei Bedarf um bis zu drei Monate verlängert um die Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in vollständig abschließen zu können.

Besoldung:

Kontakt


Stand: 21.06.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel