Hinderungsgründe

Hinderungsgründe

Eventuelle Hinderungsgründe für einen Wahleinsatz müssen dem Rats- und Rechtsamt (Beate Termer) bis spätestens 31. Januar 2022 schriftlich mitgeteilt werden. Zur Begründung Ihres Antrages sind die notwendigen Nachweise beizubringen (Schwerbehindertenausweis, aktuelles ärztliches Attest, Urlaubsbuchung, dienstliche Verpflichtung am Wahltag oder ähnlich). Diese Freistellungsanträge sind auf dem Dienstweg weiterzuleiten. Anträge, die nicht auf dem Dienstweg eingereicht wurden (zum Beispiel per Mail), werden zurückgesandt.

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Stand: 02.12.2021

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