Bescheinigung der Fahrzeugdaten für eine Hauptuntersuchung

Bescheinigung der Fahrzeugdaten für eine Hauptuntersuchung

Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, Sie aber zur Hauptuntersuchung müssen, erhalten Sie im Bürgeramt eine Bescheinigung der Fahrzeugdaten.

Mit dieser Bescheinigung können Sie die Hauptuntersuchung durchführen lassen. Im Nachhinein müssen Sie beim Bürgeramt eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) beantragen.

Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung - HU, umgangssprachlich TÜV - Pixabay

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin 
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können.

 

Gebühren

Gebühren

  • 10,20 Euro

 

Kontakt

Kontakt


Stand: 23.05.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel