Interessenbekundungsverfahren Schulverpflegung

Interessenbekundungsverfahren Schulverpflegung

Für die Verpflegung in der Rembergschule schreibt das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration eine Dienstleistungskonzession in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Interessensbekundungsverfahren aus.

Für die Verpflegung in der Rembergschule schreibt das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration eine Dienstleistungskonzession in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Interessensbekundungsverfahren aus. - Online Redaktion - Referat I - Canva - Monkey Business Images

Art und Umfang sowie Ort der Leistung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr beabsichtigt zum 1. August 2023, für die Dauer von einem Jahr mit vier Optionen einer jährlichen Vertragsverlängerung bis maximal 31. Juli 2028, eine Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der Schulkantine in der Rembergschule zu vergeben. Die Dienstleistungskonzession beinhaltet die Übertragung der Bewirtschaftung der Schulkantine zur Versorgung der Schüler*innen, Lehrer*innen, sonstigen Mitarbeitenden und Gästen der Schule mit Speisen und Getränken. Die Bewirtschaftung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionärs. Der Konzessionär übernimmt alle mit der Versorgung, der Bewirtschaftung und der Bereitstellung des Essensangebotes in der Schulkantine einhergehenden Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Beschaffung der Nahrungs- und Verbrauchsmittel, Zubereitung, Ausgabe, Spülen, hygienisch einwandfreie Sauberhaltung beziehungsweise Reinigung, Abrechnung, Koordination, Marketing und mehr. Dabei sind die für die Speisenproduktion und Auslieferung geltenden relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelungen sowie die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) einzuhalten und das HACCP-Eigenkontrollsystem ist umzusetzen.

                           
Art und Umfang der Dienstleistungskonzession - Eckpunkte:

Das angebotene Verpflegungssystem wird ergänzt durch eine frische Zubereitung vor Ort  

im Rahmen der vorhandenen Küchenausstattung. Die Kühlkette muss bis zum Regeneriervorgang lückenloseingehalten werden. Während des Regenerierens sind die Speisen im Kern auf mindestens 70 Grad Temperatur in maximal 30 Minunten zu erhitzen.

Die Warmhaltezeit der zubereiteten Speisen wird minimiert. Die maximale Warmhaltezeit ab Ende des Garprozesses bis zur Ausgabe an den letzten Tischgast darf zwei Stunden nicht überschreiten. Die Minimierung der Warmhaltezeiten wird durch chargenweise Produktion/Regenerierung erreicht. Die Ausgabetemperaturen von mindestens 65 Grad Temperatur für warme Speisen und maximal sieben Grad Temperatur für kalte Speisen werden eingehalten.

Die Mittagsverpflegung besteht aus einer Hauptspeise (mindestens drei Komponenten) sowie einer Nachspeise. Zu jedem Essen ist täglich mindestens ein Frischobst- oder Rohkostanteil (zum Beispiel Salat) bereitzustellen. Ebenso sind Getränke anzubieten.

Der Konzessionär hat ethische und religiöse Aspekte, insbesondere bei der Verwendung von Fleisch, angemessen zu berücksichtigen.

Der Konzessionär hat Essensteilnehmern mit Allergien, beziehunsgweise krankheitsbedingten Einschränkungen nach Attesteinreichung die Teilnahme am Essen durch Bereitstellung eines Diätessens zu ermöglichen.

Es ist vom Konzessionär für die Mittagsversorgung (Mensa) ein elektronisches Bestell- und bargeldloses Bezahlsystem zu stellen. Der Konzessionär nimmt die Organisation und Verwaltung der Bestellung, Bezahlung, Kassierung und Abrechnung der von ihm angebotenen Speisen und Getränke eigenverantwortlich vor. Dies gilt auch für den Abschluss und die Pflege privatrechtlicher Verträge mit den Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährigen Schüler*innen. Die Vergütungsansprüche stehen dem Konzessionär direkt gegen die Verpflegungsteilnehmer*innen beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten zu.

Der Konzessionär hat eine hohe Flexibilität bei Um-, Ab- und Mehrbestellungen sicher zu stellen. Abbestellungen des gewählten Essens sind bis 8:00 Uhr des jeweiligen Tages zu ermöglichen. Eine tagesgenaue Abrechnung ist zu gewährleisten.

Die vom Konzessionsgeber überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungen werden dem Konzessionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die unentgeltliche Überlassung wird vom Konzessionär bei der Preisgestaltung eines für die Schulgemeinde attraktiven und insbesondere kostengünstigen Verpflegungsangebotes berücksichtigt.

Der Konzessionär verpflichtet sich, die kompletten Einrichtungen, zum Beispiel Geräte, nach der Übernahme auf eigene Kosten instand zu halten, das heißt auf eigene Kosten regelmäßige Wartungen und erforderliche Reparaturen durchzuführen. Der Konzessionär verpflichtet sich zu einer schonenden und pfleglichen Behandlung sowohl der überlassenen Räume als auch des Groß- und Kleininventars, Geschirrs und sonstiger technischer Einrichtungen.

An der Übernahme der Konzession Interessierte werden gebeten, eine schriftliche Interessenbekundung bis zum 15. Mai 2023 um 14 Uhr bei

Stadt Mülheim an der Ruhr

Amt für Kinder, Jugend und Schule

Am Rathaus 1

45466 Mülheim an der Ruhr

Herr Jörg Albrecht

einzureichen.

Mit der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen einzureichen:

1.  Kurzdarstellung des Unternehmens.

a) Organisationsstruktur

b) Tätigkeitsschwerpunkte

2.  Referenzliste

Angabe der Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren bewirtschafteten Referenzobjekte in Schulen oder Unternehmen mit Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners.

3.  Erklärung zur Unbedenklichkeit.

a) Eigenerklärung, dass sich der Bieter in keinem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet.

b) Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit.

c) Eigenerklärung, dass alle gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeiter*innen eingehalten werden.

d) Eigenerklärung, dass keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften besteht.

e) Erklärung, dass die Bestimmungen der Lebensmittelhygieneverordnung (HACCP) eingehalten werden.

f) Eignungsnachweise für die zu erbringende Leistung, wie DGE -Zertifikat, BIO-Zertifikat oder ähnliche anerkannte Zertifikate von staatlich anerkannten Kontrollstellen.

g) Bestätigung zur Durchführung eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

5.Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszuges, der nicht älter als drei Monate ist.

6. Gewerbeanmeldung.

7. Musterspeiseplan für mindestens vier Wochen.

Interessenbekundungen, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fehlende oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss des Bewerbenden vom weiteren Verfahren. Wir behalten uns jedoch die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung beziehungsweise Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.

Das Verfahren, das nach den Grundsätzen der Offenheit, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Interessenbekundung durchgeführt wird, unterliegt nicht dem Kartellvergaberecht; die Vergabeordnungen kommen nicht zur Anwendung. Die Vergabe orientiert sich am Ablauf eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, jedoch finden die Vorschriften der UVgO beziehungsweise VgV keine Anwendung und Änderungen, insbesondere hinsichtlich des Verfahrensablaufs wie auch der Leistungsbeschreibung, bleiben vorbehalten.

Interessierte, die die erforderliche Eignung besitzen, werden voraussichtlich bis zum 1. Juni 2023 zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.

Aufwendungen für die Teilnahme an dem Verfahren werden nicht erstattet.

Kontakt


Stand: 20.04.2023

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