Landesregierung und Europäische Union fördern Entwicklung des Masterplans Flughafen Essen/Mülheim
Die Stadt Mülheim an der Ruhr bereitet in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Beratungsunternehmen Drees & Sommer die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung zur Erstellung eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes für den Flughafen Essen/Mülheim vor.
Basierend auf dem Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021 werden zwei Varianten im Rahmen möglicher Entwicklungsstufen berücksichtigt:
Variante 1 sieht eine gewerbliche Entwicklung im nördlichen und nordöstlichen Teil auf rund 1/3 des derzeitigen Fluggeländes vor, wobei die Flächen in ökologisch nachhaltiger Bauweise unter Wahrung von Kaltluftentstehungsprozessen vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups rund um wissensbasiertes- und technologieorientertes Gewerbe beziehungsweise als Innovationsstandort genutzt werden sollen. Das Ziel der Aufgabe der Flughafennutzung ab dem Jahr 2034 bleibt unter Berücksichtigung von Fortbestandsmöglichkeiten für den Luftschiffbetrieb und der dazugehörigen Luftschiffhalle bestehen.
Variante 2 sieht hingegen eine Fortführung des Flugbetriebes über das Jahr 2034 hinaus vor und soll unter konsequentem Artenschutz und möglichst ohne neue Versiegelung ebenfalls eine gewerbliche Entwicklung für die in Variante 1 genannten Zukunftsbranchen beinhalten. Die beiden gleichwertigen Varianten sollen im Zuge von Entwicklungsstufen aufeinander abgestimmt werden.
Die Aufgabenstellung wird von drei Planungsbüros bearbeitet, als zentrales Element der Mehrfachbeauftragung ist eine Beteiligung der Bürger*innen und Politik vorgesehen. Der Bearbeitungszeitraum beträgt rund drei Monate, anschließend werden die eingereichten Entwürfe von einer Jury aus Fach- und Sachpreisrichtern beurteilt.
Der Abschluss des Verfahrens ist für November 2022 vorgesehen. Der Masterplanprozess wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert. Die Zuwendung beträgt bis zu 150.000 Euro und beinhaltet auch die im Vorfeld durchgeführte Mobilitätsbetrachtung durch das Büro stadtVerkehr.
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Stand: 19.04.2022
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