Maßnahmen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände, siehe hierzu § 1 Kommunalinvestitionsfördergesetz.
Auch die Stadt Mülheim an der Ruhr kann mit Hilfe dieser Fördermittel eine Vielzahl von Maßnahmen mit verschiedenen Förderschwerpunkten realisieren. Die Fertigstellung der aus dem Bereich Straßenbau durchgeführten Projekte wird in der folgenden Aufstellung veröffentlicht.
Straße | Förderbereich | Beginn | Ende |
Hauskampstraße | Lärmbekämpfung | 1. April 2016 | 8. Mai 2018 |
Oberheidstraße | Lärmbekämpfung | 10. August 2015 | 30. Juni 2017 |
Nordstraße | Lärmbekämpfung | 1. Juli 2016 | 4. Juli 2018 |
Stand: 29.01.2020
[schließen]
Bookmarken bei