Maßnahmen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände (siehe hierzu § 1 Kommunalinvestitionsfördergesetz).
Auch die Stadt Mülheim an der Ruhr konnte mit Hilfe dieser Fördermittel bereits in den Vorjahren eine Vielzahl von Maßnahmen mit verschiedenen Förderschwerpunkten realisieren.
Bei den noch zuletzt vom Amt für Verkehrswesen und Tiefbau durchgeführten Projekten handelte es sich beispielsweise unter anderem um:
Sanierung der Moritzstraße:
- Beginn der Maßnahme: 1. Mai 2020
- Ende der Maßnahme: 28. Mai 2021
Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Baubetriebshof:
- Beginn der Maßnahme: 1. März 2020
- Ende der Maßnahme: 31. Dezember 2020
Ersatzbeschaffung eines Gabelstaplers für den Baubetriebshof:
- Beginn der Maßnahme: 1. März 2020
- Ende der Maßnahme: 31. Dezember 2020
Kontakt
Stand: 24.09.2021
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