Pflichtpraktikum
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes für Praktikantinnen und Praktikanten ist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr nur noch das Ableisten von Pflichtpraktika möglich.
Dazu zählen
- Praktika, die durch eine Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung beziehungsweise aufgrund einer Maßnahme zwingend vorgeschrieben sind,
- Fachoberschulpraktika,
- gelenkte Praktika zur Erlangung der Fachhochschulreife,
- Praktika im Rahmen einer Umschulung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere dem Nachweis der Erforderlichkeit des Pflichtpraktikums, können Sie gerne per E-Mail versenden. Alternativ nutzen Sie den Postweg.
Weiterhin bieten wir Berufspraktika und Schülerpraktika an.
Zusätzliche Info für Beschäftigungsbereiche mit Kindern und Jugendlichen
Vor Beginn des Praktikums müssen folgende Unterlagen zwingend vorliegen:
- (Ab 14 Jahren) erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 2 Bundeszentralregister (BZRG). Dieses darf keine Eintragungen enthalten, die einer Einstellung in den öffentlichen Dienst entgegenstehen. Der entsprechende Antrag hierfür wird im Vorfeld durch die Stadt Mülheim an der Ruhr ausgehändigt. Das Führungszeugnis ist gebührenpflichtig.
- Im Bereich der städtischen Kindergärten, Tageseinrichtungen und Gemeinschaftsgrundschulen wird zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass man frei ist von ansteckenden Krankheiten im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wie beispielsweise Masern, Windpocken, Mumps und mehr.
Kontakt
Stand: 26.02.2018
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