Quotierung von Mitarbeitenden aus den Fachbereichen
In Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt sowie dem Personalrat wird erneut eine verbindliche Quotierung von zu benennenden Mitarbeitenden aus den einzelnen Fachbereichen erarbeitet.
So kann sichergestellt werden, dass anhand des aktuellen Personalschlüssels für jeden Fachbereich eine mengen- und sozialgerechte Quotenfestlegung individuell erfolgen kann. Die Quotierung wird - wie bereits zu den letzten Wahlen - immer dann herangezogen, wenn die Wahl- und Briefwahlvorstände nicht ausreichend durch freiwillige Meldungen aus der Bürgerschaft und der Verwaltung oder der Verpflichtung von Mitarbeitenden anderer Behörden besetzt werden können und somit eine Verpflichtung städtischer Mitarbeiter*innen erforderlich wird. Die Quotierung wird in diesen Fällen mit den bereits freiwillig erfolgten Meldungen aus den Fachbereichen gegengerechnet, so dass in einem Bedarfsfall nur die Fachbereiche angeschrieben werden, die personell unter der Quote liegen.
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Stand: 02.12.2021
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