Archiv-Beitrag vom 01.03.2017Reisepass oder Personalausweis für Deutsche im Ausland
Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben (Abmeldung nach unbekannt) oder sogenannte Auslandsdeutsche können einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Vor der Ausstellung neuer Ausweisdokumente muss bei der zuständigen Auslandsvertretung eine Unbedenklichkeitsbestätigung angefordert werden. Hierdurch kann es bei der Bearbeitung zu Zeitverzögerungen kommen.
Es wird empfohlen, die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde) zur Klärung eventueller Unstimmigkeiten mitzubringen.

Unterlagen
- Vorhandener Reisepass und/oder Personalausweis
- Biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

Gebühren
Personalausweis
- Unter 24 Jahre 22,80 Euro plus 30,- Euro
- Ab 24 Jahre 28,80 Euro plus 30,- Euro
Reisepass
- Unter 24 Jahre 75,- Euro (Doppelte Gebühr)
- Ab 24 Jahre 120,- Euro (Doppelte Gebühr)

Kontakt
Stand: 18.10.2018
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