Verlängerung eines Kinderreisepasses
Wichtiger Hinweis: Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen. |
Nach dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe sind nur ein Jahr gültig. Diese und vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe, können um ein Jahr verlängert werden, sofern der Antrag vor dem Ablaufdatum gestellt wird. Eine Verlängerung über das vollendete 12. Lebensjahr hinaus ist nicht möglich.
Zur Beantragung der Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn diese beide sorgeberechtigt sind.
Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise beziehungsweise Pässe der Kinder" wird am Ende dieses Beitrags zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.
In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgeramt aufnehmen.
Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich!

Unterlagen
- Bisheriger Kinderreisepass
- Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (35 x 45 Millimeter mit hellem Hintergrund)
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des oder der alleinigen Sorgeberechtigten
Bringen Sie die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil) mit.

Formulare
- Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise oder Pässe der Kinder
Dieser kann am Ende des Beitrags ausgedruckt werden.

Gebühren
- 6,- Euro

Kontakt
Kontext
Stand: 25.05.2023
[schließen]
Bookmarken bei