Vermietungen
Für die Durchführung von privaten Feiern stehen Ihnen in der Begegnungsstätte Kloster Saarn zwei Räume zur Verfügung.
Der Bürgersaal im Obergeschoss bietet ausreichend Platz für Feiern mit maximal 90 Personen.
Der Raum besitzt eine ungewöhnliche Lichtfülle. Bei Sonnenschein bietet sich ein herrlicher Anblick: ein großer, lichtdurchfluteter Raum mit zwölf Fenstern, Parkettboden und hohem Deckengewölbe mit Kranzleuchtern. Die Fenster mit den niedrigen Brüstungen geben an drei Seiten den Blick in das Umfeld des Klosters frei.
Im Vorraum ist das Mobiliar gelagert, so dass sich alle ganz individuell den Raum einrichten können. In einer kleinen Teeküche können zum Beispiel Getränke in Kühlschränken gelagert werden. Durch eine Durchreiche können die Gäste bedient werden.
In einem kleinen Aufzug wird das benutzte Geschirr direkt in die Küche des Klostercafés transportiert. Für den praktischen Ablauf jeder Feier ist also gesorgt.
An das Klostercafé im Erdgeschoss schließt sich der sogenannte Versammlungsraum an, der für private Feierlichkeiten im kleineren Rahmen angemietet werden kann. In dem 70 Quadratmeter großen Raum finden maximal 40 Personen Platz. Anders als der Bürgersaal ist dieser Raum schon möbliert - doch es besteht auch hier die Möglichkeit, die Tische und Stühle ganz nach dem eigenen Geschmack und Bedürfnis anzuordnen.
Im Versammlungsraum findet sich die sogenannte "Kölner Decke", die dem Raum seine ganz eigene Prägung gibt. Zwei Türen führen nach draußen in den Klosterhof, eine Trennwand grenzt den Versammlungsraum von dem Café ab.
Für beide Räumlichkeiten gilt, dass die Mieter und Mieterinnen sich selbst versorgen können und dürfen.
Darüber hinaus eignen sich beide Räume auch für Seminare, Fortbildungen, Workshops und mehr. Technisches Equipment ist allerdings nicht vorhanden und muss selber mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie:
- Der Versammlungsraum wird freitags, samstags oder sonntags bis 18.00 Uhr vermietet. Bei einer Bewirtung durch das Klostercafé ist eine Anmietung bis 1.00 Uhr nachts möglich.
- Der Bürgersaal kann bis 22.00 Uhr angemietet werden. Bei einer Bewirtung durch das Klostercafé kann die Nutzungsdauer bis 1.00 Uhr nachts verlängert werden.
- Beide Räume können allerdings nicht parallel an einem Tag angemietet werden.
Bezüglich einer Bewirtung stehen Ihnen die Pächter des Klostercafés für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.
Unsere Nutzungsentgelte finden Sie im Anhang als PDF-Datei.
Kontakt
Kontext
Stand: 25.10.2021
[schließen]
Bookmarken bei