Wahl des Jugendstadtrates 2018
Wahlbekanntmachung, Einreichung von Wahlvorschlägen und Ermittlung des Wahlergebnisses
I. Wahlbekanntmachung
Die Wahl des Jugendstadtrates findet am 14. März 2018 statt (gemäß § 5 I der Wahlordnung für die Wahl des Jugendstadtrates).
Alle, die am 14. März 2018 vierzehn aber noch nicht zweiundzwanzig Jahre alt sind und in Mülheim an der Ruhr wohnen (Hauptwohnsitz) können sich an der Wahl beteiligen. Es werden keine Wahlbenachrichtigungskarten versandt.
Jede*r Wähler*in hat nur eine Stimme und gibt diese Stimme geheim ab.
Im Wahlraum an der Schule beziehungsweise im MedienHaus bekommen alle Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, kennzeichnet diesen in der Wahlkabine, faltet ihn zusammen und wirft ihn in die Urne.
Wichtig ist, dass sich der*die Wahlberechtigte ausweisen kann (Schülerausweis, Personalausweis oder ähnliches).
Wer bei der Stimmabgabe Unterstützung benötigt, weil er oder sie nicht lesen kann oder die Stimmabgabe aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht selbst vornehmen kann, kann sich von einer anderen Person helfen lassen.
Es gibt keine Briefwahl.
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Wer sich gerne in den Jugendstadtrat wählen lassen möchte, kann sich melden und einen Wahlvorschlag einreichen (gemäß § 6 Absatz 1 der Wahlordnung).
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum Mittwoch, 7. Februar 2018, 18 Uhr vollständig im Büro des Oberbürgermeisters, Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, Zimmer B.111 abgegeben werden.
Dazu zählen einmal der Wahlvorschlag und zum zweiten die handschriftlichen Unterstützungsunterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten. Wie die Formulare aussehen müssen ist in der Wahlordnung festgelegt.
Alle Formulare, die für das Wahlvorschlagsverfahren benötigt werden, sind im Rats- und Rechtsamt kostenlos zu bekommen. Dort können auch Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren beantwortet werden.
Die Ansprechperson im Rats- und Rechtsamt ist Lea Baumgarten (Rathaus, Am Rathaus 1, Zimmer B.111). Sie ist unter 0208/455-3032 oder per E-Mail (Lea.Baumgarten@muelheim-ruhr.de) erreichbar.
Alle Wahlvorschläge und Anlagen sind so schnell wie möglich einzureichen, damit genug Zeit ist, um ihre Gültigkeit zu prüfen und gegebenfalls zu korrigieren.
Wahlvorschläge, die nicht bis zum 7. Februar 2018 um 18 Uhr vorliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
III. Ermittlung des Wahlergebnisses
Für jeden Wahlraum (an den Schulen und im MedienHaus) wird ein Wahlvorstand gebildet. Die genaue Wahlzeit wird in den nachfolgend aufgeführten Wahlräumen ausgehängt. Die Wahlvorstände zählen direkt im Anschluss an die Wahlzeit die Stimmzettel aus.
An folgenden Orten kann gewählt werden:
- 1. Berufskolleg Lehnerstraße, Lehnerstraße 67,
- 2. Berufskolleg Stadtmitte, Kluse 24 – 42 und Von-Bock-Straße 87 –89,
- 3. Freie Waldorfschule, Blumendeller Straße 29,
- 4. Gesamtschule Saarn, Lehnerstraße 65,
- 5. Gustav-Heinemann-Schule, Boverstraße 150,
- 6. Karl-Ziegler-Schule, Schulstraße 2 – 6,
- 7. Luisenschule, An den Buchen 36,
- 8. Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81,
- 9. Rembergschule, Rembergstraße 7,
- 10. Städtische Gemeinschaftshauptschule Dümpten, Borbecker Straße 86 – 9 und Dependance Sanders Hof 7,
- 11. Städtisches Gymnasium Broich, Ritterstraße 21,
- 12. Städtisches Gymnasium Heißen, Kleiststraße 50,
- 13. Städtische Realschule an der Mellinghofer Straße, Mellinghofer Straße 56 und Dependance Bruchstraße 87,
- 14. Städtische Realschule Broich, Holzstraße 80,
- 15. Städtische Realschule Stadtmitte, Oberstraße 92 – 94
- 16. Wilhelm-Busch-Schule, Springweg 21 – 23 und Dependance Klotzdelle 3,
- 17. Willy-Brandt-Schule, Willy-Brandt-Platz 1 – 2
und zudem im MedienHaus, Synagogenplatz 3.
Das Endergebnis wird vom Rats- und Rechtsamt spätestens sechs Tage nach dem Wahltag ermittelt und durch das Amt für Kinder, Jugend und Schule im Internet veröffentlicht.
Den Wahlvorschlag zur Jugendstadtratswahl 2018 haben wir als pdf-Datei zum Herunterladen beigefügt.
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Stand: 26.04.2022
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