Wahlhelfer*innen zur Bundestagswahl 2021
Bei der Bundestagswahl 2021 gibt es 108 Wahlbezirke in Wahlräumen verteilt im Mülheimer Stadtgebiet und 40 Briefwahlbezirke, die voraussichtlich wieder im Gebäude des Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, 45468 Mülheim an der Ruhr, ausgezählt werden.
Die Höhe der Entschädigung für Ihren Einsatz hängt davon ab, welche Aufgabe Sie im Wahlvorstand übernehmen und kann zwischen 25,00 Euro und 70,00 Euro betragen, je nachdem, ob die Entschädigung mit oder ohne Freizeitausgleich erfolgt.
Es werden wieder modulare Schulungen angeboten, die Sie auf Ihren Einsatz vorbereiten. Hier werden bestimmte Themenfelder erklärt.
Spezielle Schulungen für die jeweiligen Funktionen werden wie immer kurz vor der Wahl stattfinden.
Ab sofort kann die Anmeldung online erfolgen!
Es findet wiederum eine Verlosung von lukrativen Preisen unter allen eingesetzten Wahlhelfer*innen kurz nach dem Wahltermin statt.
Die interaktive Lernplattform für Wahlhelfer*innen ist voraussichtlich ab Juni 2021 auf der Homepage der Stadt abrufbar.
In Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt sowie dem Personalrat wird erneut eine verbindliche Quotierung von zu benennenden Mitarbeiter*innen aus den einzelnen Fachbereichen erarbeitet.
Eventuelle Hinderungsgründe für einen Wahleinsatz müssen dem Rats- und Rechtsamt aus organisatorischen Gründen bis spätestens 31. Mai 2021 schriftlich auf dem Dienstweg mitgeteilt werden.
Für den Zeitraum von ein bis zwei Tagen vor und/oder nach der Wahl gilt nach Ablauf der Freistellungsfrist eine Urlaubssperre, wenn der Urlaub zu einer Nichtteilnahme am Wahltag führt.
Wichtiger Hinweis:
Nach der Corona-Impfverordnung vom 10. März 2021 sind im § 4 Absatz 1 Nr. 4 d) auch Wahlhelfer*innen zur anstehenden Bundestagswahl in der Gruppe der Personen, die mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben, ausdrücklich genannt.
Hierzu wurden in der letzten Woche die Einberufungen zur Bundestagswahl 2021 an alle geplanten Wahlhelfer*innen versandt. Sobald die beigefügte unterschriebene Annahmeerklärung -und die damit verbundene Verpflichtung zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit- an das Wahlamt zurückgesandt wird, wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Annahme des Ehrenamtes ausgestellt und versandt. Diese Bescheinigung dient dann zur Vorlage zum Beispiel gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden, den Impfzentren oder Praxen von Hausärzt*innen.
Kontakt
Stand: 02.06.2021
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