Windkraftanlagen
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen des Klimaschutzes und der Energiewende in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzgeber räumt aus diesem Grund der Nutzung der Windenergie eine privilegierte Stellung ein. Windenergieanlagen dürfen im Außenbereich einer Kommune grundsätzlich überall errichtet werden – solange keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Um Windenergieanlagen räumlich zu steuern und eine unkoordinierte Ansiedlung zu verhindern, wurden in der Regionalen Flächennutzungsplanung der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen im Jahr 2009 Potenzialflächen für Windenergieanlagen ermittelt. Fünf Flächen wurden als Konzentrationszonen festgesetzt. Diese befinden sich auf dem Stadtgebiet von Essen und Mülheim an der Ruhr. Windenergieanlagen können nur noch innerhalb dieser Zonen genehmigt werden. Die Mülheimer Konzentrationsflächen befinden sich im Styrumer Ruhrbogen an der Stadtgrenze zu Oberhausen und Duisburg.
Energiepark Styrumer Ruhrbogen
Eine der Windvorrangflächen im Regionalen Flächennutzungsplan befindet sich im Eigentum der Stadt auf der Deponie Kolkerhofweg, die in wenigen Jahren auslaufen wird. Als Folgenutzung soll eine Windenergieanlage sowie eine Freiflächenphotovoltaik auf dem Deponiekörper realisiert werden.
Um einen geeigneten Pächter für die Grundstücksflächen auf der Deponie Kolkerhofweg zu ermitteln, hat die Verwaltung in den Jahren 2014/2015 ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2016 beschloss der Rat der Stadt die Vergabe an GELSENWASSER/medl. Nach der aktuellen Planung soll zunächst die Windenergieanlage und mit Abschluß der Deponie die Freiflächenphotovoltaik errichtet werden. Die Windenergieanlage geht Ende März 2018 in Betrieb.
Hier gelangen Sie zur Projektseite und Webcam.
Video vom Aufbau der Windkraftanlage:
Kontakt
Stand: 25.10.2019
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