Wohnungsvermittlung

Wohnungsvermittlung

Wichtiger Hinweis:

Bis auf Weiteres sind nur Termine per vorheriger Telefonabsprache möglich!

Zoom auf einen gepackten Umzugskarton, im Hintergrund steht ein Paar an einem Fenster einer Wohnung, in der alles für einen Auszug gepackt wird. - Canva

Die Wohnungsvermittlung vermittelt ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen.

Vor der Eintragung als wohnungssuchende Person oder Familie ist es daher erforderlich zu prüfen, ob ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erteilt werden kann.
Bei der Berechnung des Einkommens zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines werden die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres oder gegebenenfalls laufenden Jahres hochgerechnet und zugrundegelegt.

Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert.
Außerdem sind - wenn vorhanden - Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Pflegebedürftigkeit und gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen vorzulegen.

Falls die Antragsstellenden innerhalb der letzten fünf Jahren vor Antragsstellung geheiratet haben und jünger als 40 Jahre sind, ist die Heiratsurkunde ebenfalls vorzulegen.
Ausländische Mitbürger*innen bringen bitte ihre Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise ihren Pass mit.

Mit der Wohnungsbewerbung wird gleichzeitig ein Wohnberechtigungsschein beantragt.
Es ist daher zu empfehlen, persönlich vorzusprechen. Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel gebührenpflichtig und wird nach Entrichtung der Gebühr direkt ausgehändigt.

Sofern entsprechende Wohnungsangebote vorliegen, wird das Amt bemüht sein, die jeweiligen Wohnungsbewerbenden zu berücksichtigen.

Weitere Auskünfte sowie Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich Online als wohnungsuchend eintragen zu lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Online-Wohnungsvermittlung.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres aller in Ihrem Haushalt wohnenden Personen
  • Wenn zutreffend: Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis, Nachweise über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

 

Gebühren

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins liegen bei 5,- beziehungsweise 10,- Euro.

 

Kontakt

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Stand: 26.04.2023

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