Archiv-Beitrag vom 16.11.2021Zuschüsse für den Austausch mit den Mülheimer Partnerstädten
Vergabe von Zuschüssen für Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten – Maßnahmen im Jahr 2022
Die Stadt Mülheim an der Ruhr vergibt für das Jahr 2022 wieder Zuschüsse für die Durchführung von Begegnungen zwischen Mülheimer Gruppen mit Gruppen aus den Mülheimer Partnerstädten. Die Begegnungen können in den Partnerstädten oder in Mülheim an der Ruhr stattfinden.
Die Anträge müssen bis zum 17. Januar 2022 beim Referat I.2, Städtepartnerschaften und Europa, gestellt werden.
Es werden nur solche Anträge geprüft, die Angaben über die Zahl der Teilnehmer*innen aus Mülheim und den Partnerstädten, die Dauer der Begegnung, ein detailliertes Begegnungsprogramm, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Höhe des zu leistenden Eigenbeitrags enthalten.
Bitte beachten Sie beim Kosten- und Finanzierungsplan, dass keine Kosten für alkoholische Getränke und Pfand, sowie Eigenbelege (z. B. über Kilometerpauschalen) abgerechnet werden können.
Die Zuschüsse werden ausschließlich auf freiwilliger Basis als Einzelfallentscheidung gewährt. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Begründung der jeweiligen Förderentscheidung.
Über die durchgeführten Begegnungen haben die Geförderten spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Begegnung einen Verwendungsnachweis sowie die Anfertigung einer Kurzdokumentation in Dateiformat zu erbringen. Des Weiteren ist eine Liste mit allen Teilnehmer*innen zur Verfügung zu stellen. Mit der Annahme eines möglichen Zuschusses erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Kurzdokumentation gegebenenfalls auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr verwendet werden darf.
Für Fragen steht Ihnen Sabine Kuzma gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 03.05.2023
[schließen]
Bookmarken bei