Infos rund um Osterfeuer
Die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern (in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag) sind erlaubt und nicht genehmigungspflichtig, soweit ausschließlich unbehandelte pflanzliche Teile wie Äste und Zweige verwendet und Holzhaufen unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers aufgebaut werden. Was sonst noch zum Schutz von Tier und Mensch beachtet werden sollte, steht in diesem Beitrag. ...mehr
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Wer möchte am 9. Juni unterstützen? Weitere Infos zu Schulungen. ...mehr
Basisgesundheitsbericht 2024 für Mülheim
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