Ausbildung bei der Feuerwehr

Begrüßung von 12 Brandmeisteranwärtern (mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) bei der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr. 01.04.2010 Foto: Walter Schernstein

Es gibt folgende Möglichkeiten der Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr

1. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
    - Brandmeister-Anwärter(in) -

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Mindestens Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsstand)
  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Feuerwehr brauchbaren Handwerk (Gesellenbrief) oder eine entsprechend förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
  • Höchstalter 38 Jahre und 6 Monate (bei Einstellung)
  • Gültiger Führerschein Klasse B
  • Keine Vorstrafen
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • ... und weitere beamtenrechtliche Voraussetzungen

Einstellungsverfahren:

Das Einstellungsverfahren gliedert sich in folgende Teile:

  • Theoretischer Test
  • Praktischer und sportlicher Test
  • Vorstellungsgespräch
  • Amtsärztliche Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit

Ausbildung:

  • Gesamtdauer: 18 Monate 
Ausbildungs-
abschnitt
DauerInhalt

1

5 Monate

Feuerwehrtechnische Grundausbildung (Truppmann, Truppführer)

2a

1 Monat

Rettungssanitäter-Ausbildung (Theorie)

 

 

Urlaub

2b

2,5 Monate

Rettungssanitäter-Ausbildung

(Klinikpraktikum / Rettungswachenpraktikum / Prüfung)

3a

2 Wochen

Aufbauausbildung, Teil 1 (Sonderausbildungen, Motorkettensägenführerausbildung, Vertiefungslehrgang Maschinisten)

4

3 Monate

Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum, Teil 1

(incl. Führerschein C/CE)

 
Urlaub

3b

1 Monat

Aufbauausbildung, Teil 2 (Sonderausbildungen, Gerätewartausbildung, Heißausbildung)

 

 

Urlaub
5

3 Monate

Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum, Teil 2

6

1 Monat
Vorbereitungslehrgang und Laufbahnprüfung

Besoldung:

  • Anwärterbezüge nach Bundesbesoldungsgesetz

________________________________________________________________


2. gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
     - Brandoberinspektor-Anwärter(in) -

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder ein entsprechender Studiengang einer Gesamthochschule in einer technischen Fachrichtung, Abschluss als Dipl.-Ing (FH) oder vergleichbarer Bachelor-Abschluss
  • Höchstalter 38 Jahre (bei Einstellung)
  • Gültiger Führerschein Klasse B
  • Keine Vorstrafen
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • ... und weitere beamtenrechtliche Voraussetzungen

Einstellungsverfahren:

Das Einstellungsverfahren gliedert sich in folgende Teile:

  • Praktischer und sportlicher Test
  • Vorstellungsgespräch
  • Amtsärztliche Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit

Ausbildung:

Seit 1.1.2008 ist die neue Laufbahnverordnung NRW für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in Kraft getreten. Danach gliedert sich die Ausbildung wie folgt:

  • Gesamtdauer: 24 Monate

Ausbildungs-
abschnitt
DauerInhalt

1

5 Monate

B I / B II - Lehrgang
(Feuerwehrtechnische Grundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr, inkl. Abschlussprüfung; hier werden die grundlegenden Tätigkeiten im Feuerwehrdienst vermittelt)

2

1 Monat

Ausbildung zum Rettungssanitäter (theoretischer Teil)

3

2 Monate

- Einsatzpraktikum als Truppmann / Truppführer bei einer Berufsfeuerwehr - praktischer Teil der Ausbildung zum Rettungssanitäter (Praktikum auf einem       Rettungswagen / Krankenhauspraktikum)

4

2 Monate

B III � Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster (Ausbildung zum Gruppenführer inkl. Gruppenführerprüfung)

5

2 Monate

Einsatzpraktikum als Gruppenführer bei einer Berufsfeuerwehr

6a

2 Monate

Abteilungsdienst
(Praktikum in verschiedenen Fachabteilungen einer Berufsfeuerwehr)
6b 1 Monat Wissenschaftliche Grundlagen

7a

2 Wochen

Lehrgang "Menschenführung I" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW

7b

1 Monat

Lehrgang "Organisation / Einsatzrecht / BWL" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW

7c

2 Monate 

B IV - Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster(Ausbildung zum Zugführer, inkl. Zugführerprüfung)

 


2 Wochen

Urlaub

8

2 Monate

Einsatzpraktikum als Zugführer bei einer Berufsfeuerwehr

9a

1 Monat

B V - Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW in Münster(Ausbildung Verbandsführer, Stabsarbeit, Abschnittsleiter Rettungsdienst, ABC)
9b 2 Wochen Lehrgang "Menschenführung II" an einer zentralen Ausbildungseinrichtung des Landes NRW
9c 2 Wochen Laufbahnprüfung am Institut der Feuerwehr NRW in Münste

Die Ausbildung wird bei Bedarf um bis zu 3 Monate verlängert um die Ausbildung zum Rettungssanitäter vollständig abschließen zu können.

Besoldung:

  • Anwärterbezüge nach Bundesbesoldungsgesetz

__________________________________________________________________


3.  höherer feuerwehrtechnischer Dienst
                - Brandreferendar(in) -

Einstellungsvoraussetzungen:
mindestens Abschlusszeugnis einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer gleichstehenden Hochschule,

  • Abschluss als Dipl.-Ing, Dipl.-Chem. oder Dipl.-Phys. oder ein Master-Abschluss in einer vergleichbaren und für den Feuerwehrdienst geeigneten Fachrichtung
  • Höchstalter 38 Jahre (bei Einstellung)
  • Positives Votum des Annahmeausschusses für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst beim Deutschen Städtetag
  • Gültiger Führerschein Klasse B
  • Keine Vorstrafen
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • ... und weitere beamtenrechtliche Voraussetzungen

Einstellungsverfahren:

Das Einstellungsverfahren gliedert sich in folgende Teile:

  • Annahmeausschuss beim Deutschen Städtetag
  • Bewerbung / Vorauswahl
  • Praktischer und sportlicher Test
  • Vorstellungsgespräch
  • Amtsärztliche Untersuchung auf Feuerwehrtauglichkeit

Ausbildung:

Seit 25.3.2004 ist die neue Laufbahnverordnung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst in Kraft getreten. Danach gliedert sich die Ausbildung wie folgt:

  • Gesamtdauer: 24 Monate
Ausbildungs-
abschnitt
DauerInhalt

1

1 Woche

Einführungsseminar am Institut der Feuerwehr in Münster

2

6 Monate

Grundausbildung, Hospitation als Truppmann und Truppführer

3

2 Monate

Führungslehrgang I am Institut der Feuerwehr in Münster

4

3 Monate

Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr, Einsatz als Gruppen- und Zugführer

(Prüfung)

1 Woche

Zugführerprüfung

5

7 Wochen

Verwaltungsseminar an der Verwaltungsakademie in Berlin

6

2 Monate

Ausbildung bei einer Aufsichtsbehörde (Innenministerium oder Bezirksregierung)

7

4 Wochen

Führungslehrgang II an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (Bruchsal)

8

3 Monate und 2 Wochen

Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr, Einsatz als Einsatzleiter

9

4 Wochen

Führungslehrgang III an der Landesfeuerwehrschule Hamburg oder Sachsen-Anhalt

10

6 Wochen

Wahlstation

(Prüfung)

1 Woche

Laufbahnprüfung am Institut der Feuerwehr in Münster

Besoldung:

  • Anwärterbezüge nach Bundesbesoldungsgesetz

Hinweis zum Bewerbungsverfahren für eine Stelle als Brandreferendar(in):

Dem Bewerbungsverfahren bei einer Berufsfeuerwehr ist das Auswahlverfahren beim Annahmeausschuss für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst beim Deutschen Städtetag vorgeschaltet.

Informationen dazu erhalten Sie auch auf der Homepage der Interessengemeinschaft der Brandreferendare und Aufstiegsbeamten für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst:

www.igbref.de

Fragen / Ansprechpartner:

Sollten Sie noch weitere allgemeine Fragen zur Laufbahnausbildung haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Karin Beck beim Personal- und Organisationsamt oder Ewald Koschut bei der Berufsfeuerwehr.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
 Berufsfeuerwehr 
Zur Alten Dreherei 11
45479 Mülheim an der Ruhr

Kontakt


Stand: 12.12.2011

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel