Gewerbemeldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann persönlich beim
Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Zimmer B 310
abgegeben oder übersandt werden.
Wenn der Vordruck bereits vollständig ausgefüllt und mit den weiteren Unterlagen versehen bei der Gewerbemeldestelle abgegeben wird, verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit.
Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?
- bei Verlegung des Betriebes,
- bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes
- und/oder Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
Diese Ummeldung ist kostenpflichtig.
Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibende sowie der Geschäftsführer.
Mit diesen kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnelleren und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
Unterlagen
Für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung:
- Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellern).
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
- Bei juristischen Personen:
Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges,
bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelregistereintrag der Komplementär GmbH benötigt.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache.
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem unterhalb dieses Artikels hinterlegten Merkblatt.
Für die Gewerbeabmeldung:
- Gültiger Personalausweis.
Formulare
Hier erhalten Sie Vordrucke zu Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung.
Gebühren
- Gewerbeanmeldung 20,- Euro
- Gewerbeummeldung 20,- Euro
- Gewerbeabmeldung kostenlos
- Zweitschriften 10,- Euro
Bei schriftlichen Gewerbemeldungen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.
Kontakt
Kontext
Stand: 15.10.2012
Teilen | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden







[schließen]
Bookmarken bei