Betreuungsvertrag

Betreuungsvertrag

Der schriftliche Betreuungsvertrag kommt mit der Kindertagespflegeperson (KTTP) formfrei zustande und ist dringend zu empfehlen.

Zwei Frauen im Beratungsgespräch, ein Vertrag wird dabei aufgesetzt. - Canva.com

Mündliche Vereinbarung

Bei mündlichen Vereinbarungen besteht die Gefahr, dass nicht alle wichtigen Dinge geklärt werden und insbesondere im Streitfalle Unsicherheiten und Streitigkeiten darüber bestehen, was tatsächlich vereinbart wurde. Die dann entstandenen Beweisschwierigkeiten müssen unter Umständen mit Zeuginnen und Zeugen aus dem Weg geräumt werden. Zeugen und Zeuginnen gibt es aber oftmals nicht oder können - weil schon einige Zeit vergangen ist - keine klaren Aussagen mehr über konkrete Vereinbarungen treffen.

Schriftliche Vereinbarung

Eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) gewährleistet, dass über die wichtigsten Dinge bereits im Vorfeld gesprochen wird. Die Tatsache, dass mündliche Absprachen auch schriftlich festgehalten werden, beugt eventuellen späteren Streitigkeiten vor. Es ist ein Schriftstück vorhanden, auf das bereits im Vorfeld und notfalls auch im Streitfall zurückgegriffen werden kann.

Der Vertrag sollte folgende Regelungen enthalten:

  • Bezeichnung der Vertragspartnerinnen, Vertragspartner und der zu betreuenden Kinder
  • Betreuungsort und tatsächliche Betreuungszeiten
  • Beginn des Betreuungsverhältnisses und Kündigungsfristen
  • Urlaubsregelung
  • Ausfallzeiten (wegen Krankheit oder ähnliches)
  • Kürzung oder Überschreiten der Betreuungszeit
  • Notfälle, Arztbesuche
  • Versicherungen
  • Regelungen zu Schäden im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters
  • Genügend Raum für individuelle Absprachen

Für die Zeit der Eingewöhnung kann ein kurzer Vertrag entwickelt werden, der sich auf die anders gelagerten Interessen in dieser Phase bezieht. Es soll die Möglichkeit gegeben werden, sich kurzfristig wieder zu trennen, wenn es mit dem Tagespflegeverhältnis nicht klappt.

Eine Betreuungsvereinbarung sollte abgeschlossen werden, wenn die Eingewöhnungsphase positiv verlaufen ist und sich alle darüber einig sind, dass das Kind von der KTPP langfristig betreut werden soll.

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Stand: 22.04.2024

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