Einkommen
Als Einkommen wird grundsätzlich jede Art von Einnahme bezeichnet, die den Beziehern von Leistungen nach dem SGB II zur Verfügung stehen. Das kann sowohl Geld als auch "Geldeswert", das heißt eine Sacheinnahme, die einem bestimmten Geldwert entspricht, sein.
Zum Einkommen gehören beispielsweise:
- Einnahmen aus einer nicht selbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit (Erwerbseinkommen)
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld
- Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz
Einkommen wird bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Es gibt dabei allerdings unterschiedliche Beträge, die vom Einkommen abzusetzen sind.
Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben bestimmte Beträge anrechnungsfrei - Freibeträge. Ein Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 Euro wird nur für Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit gewährt. Dies sind Einnahmen, die Sie unter Einsatz und Verwertung Ihrer Arbeitskraft aus einer Tätigkeit erzielen. Die Höhe der Freibeträge richtet sich dabei nach der Höhe des Erwerbseinkommens. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft werden Freibeträge berücksichtigt, sofern es Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung.
Außerdem können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS - zum Thema Einkommen informieren.
Kontakt
Stand: 18.03.2015
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