Vermietung von Schulräumen und -grundstücken

Vermietung von Schulräumen und -grundstücken

Infoveranstaltung zur Wahl des Jugendstadtrat in der Aula des Gymnasium Broich. 19.02.2015 Foto: Walter Schernstein

Nach Maßgabe der vom Rat der Stadt erlassenen Benutzungs- und Entgeltordnung können schulfremden Personen oder Gruppen - die gemeinnützige Zwecke sportlicher, sozialer, religiöser, politischer oder kultureller Art verfolgen - Schulräume und Schulhöfe zur Verfügung gestellt werden. Auch für gewerbliche oder private Zwecke können Schulen zukünftig genutzt werden.

Das für die außerschulische Nutzung zu entrichtende Entgelt bestimmt sich nach Art und Umfang der Nutzung. Nähere Informationen - insbesondere zu den Entgelten - finden Sie in der beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung oder werden Ihnen gerne persönlich erteilt.

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 29.03.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel