Besucherservice Rauchen
Grundsätzlich gilt für die RWE-Sporthalle das Nichtraucherschutzgesetz. D.h. es darf nur innerhalb ausgewiesener Raucherzonen im Außenbereich geraucht werden. In allen übrigen Bereichen der Versammlungsstätte besteht generelles Rauchverbot.
Stand: 09.03.2011







[schließen]
Bookmarken bei