Spenden, Sponsoring und Werbung

Spenden, Sponsoring und Werbung

Das Transparenzgebot gewinnt auch in der öffentlichen Verwaltung immer mehr an Bedeutung. Daher hat der Oberbürgermeister für den Amtsbereich der Stadt Mülheim an der Ruhr Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung erlassen.

Diese Richtlinien gelten für die Zuwendungen von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Private an die Stadt zur Förderung von Verwaltungszielen. Sie sind verbindlich für alle städtischen Einrichtungen, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Eigenbetriebe.

Interessierte für Spenden, Sponsoring oder Werbung wenden sich bitte an die jeweilige Amtsleitung des entsprechenden Fachbereichs. Bei der Vermittlung hilft das KommunikationsCenter gerne weiter.

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Stand: 19.06.2023

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