Antidiskriminierungsstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr

Antidiskriminierungsstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr

Wie ist die Antidiskriminierungstelle in die Stadt Mülheim eingebunden?

Im Februar 2023 hat die Antidiskriminierungstelle in Mülheim ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist als Teil der öffentlichen Verwaltung im Referat I.1 an die Gleichstellungsstelle angebunden und mit einer Vollzeit-Stelle besetzt.

Das Bild zeigt unter anderem den Schriftzug Discrimination, zu deutsch Diskriminierung. Gleichstellung, Gleichstellungstelle - Shutterstock

Was bietet die Antidiskriminierungstelle an?

Sämtliche Personen in Mülheim, die das Gefühl haben, diskriminiert geworden zu sein, können sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, wie auch indirekt Betroffene für eine erste Falleinschätzung. In einem vertraulichen und unverbindlichen Gespräch wird der Fall aufgenommen und mögliche Handlungsansätze werden besprochen. Das Gesprächs- und Beratungsangebot richtet sich auch an alle Fachkräfte, die eine kollegiale Beratung wünschen und in einem geschützten Rahmen die eigene berufliche Praxis zum Thema Diskriminierung reflektieren möchten.

Die Antidiskriminierungsstelle wird auch allgemein zu Themen der Diskriminierung informieren, sensibilisieren und die Präventionsarbeit vor Ort unterstützen. Hierfür können auf Wunsch für Interessierte Vorträge, Workshops und Weiterbildungen angeboten und gemeinsam besprochen werden - rund um die Themengebiete der Antidiskriminierungsstelle.

Was fällt alles unter den Aufgabenbereich der Antidiskriminierungstelle?

Die Antidiskriminierungsstelle handelt auf Basis des AGG, also des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das AGG kann auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes abgerufen werden.

Gegenwärtig stellt das AGG sechs Diskriminierungsmerkmale fest:

  • Alter
  • Behinderung / chronische Krankheiten
  • Ethnie / Rassismus
  • Geschlecht / Geschlechtsidentität
  • Religion / Weltanschauung
  • Sexuelle Identität

Für eine inhaltliche Vertiefung lohnt sich ein Blick in das Publikationsverzeichnis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Wie läuft ein Beratungstermin ab?

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird in aller Regel ein Termin ausgemacht. Die Beratung kann entweder vor Ort im Büro der Antidiskriminierungstelle, telefonisch, per Video-Konferenz oder nach individueller Absprache stattfinden. Die Beratung soll in erster Linie klären, ob eine Diskriminierung nach AGG vorliegt und welche Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall existieren. Alle Beratungen sind auf Wunsch anonym und unterliegen der Schweigepflicht.

Wie erreichen Sie die Antidiskriminierungstelle?

Ratsuchende können mit dem zuständigen Mitarbeiter Hakan Caliskan Kontakt aufnehmen oder nach individueller Absprache einen Termin vereinbaren per Telefon unter: 0208 / 455-1545 sowie per E-Mail: versenden

Meldestelle für Diskriminierung

Wer eine Diskriminierung melden - oder sich über diskriminierende Zustände und Strukturen in der Stadtgesellschaft beschweren möchte, ist herzlich eingeladen, sich auf dem Portal der Meldestelle für Diskriminierung zu äußern!

Weitere Beratungsstellen

Möglicherweise ist die Antidiskriminierungsstelle nicht die richtige Anlaufstelle für Ihren Konflikt oder Ihr Anliegen. Hier finden Sie eine Übersicht über weitere thematische Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen können.

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Kontext


Weitere Infos

Stand: 02.04.2024

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