Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten

Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten

Zur Aufstellung von Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) benötigt das Ordnungsamt von Ihnen einen ausgefüllten Antrag

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Unterlagen

Unterlagen

  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Fachbereiches der Stadtverwaltung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg-Art 0)
    Unter Angabe des Aktenzeichen: 32-51.33 bei der Meldebehörde beantragen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
    Unter Angabe des Aktenzeichen: 32-51.33 bei der Meldebehörde beantragen
  • Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept
  • Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses
    (bei postalischer Übersendung Ihrer Antragsunterlagen)

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Unterlagen beim Ordnungsamt, Am Rathaus 1, 45466 Mülheim an der Ruhr, ein.

Weitere Informationen - insbesondere über die beizubringen Unterlagen - entnehmen Sie bitte dem ebenfalls unter diesem Beitrag hinterlegten Merkblatt.

 

Gebühren

Gebühren

Vor Genehmigung der Erlaubnis ist ein Gebührenvorschuss in Höhe der Gesamtgebühren von 3.000,- Euro zu entrichten.

 

Kontakt

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Stand: 02.05.2023

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