Erlaubnis zur Ausübung der Gewerbe Immobilienmaklerin und -makler, Darlehensvermittelnde, Bautragende, Baubetreuende oder Wohnimmobilienverwaltende
Wer das Gewerbe als Immobilienmaklerin und -makler, Darlehensvermittelnde, Bautragende, Baubetreuende oder Wohnimmobilienverwaltende (ab 1. August 2018) betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung – GewO).
Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen.

Unterlagen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Mülheim an der Ruhr
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Nachweis über die Berufshaftpflicht (nur Wohnimmobilienverwaltende)
- Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses
Weitergehende Informationen sowie Hilfestellungen finden Sie im Merkblatt für Maklerinnen und Makler unterhalb des Beitrags oder im Merkblatt für Wohnimmobilienverwaltende.

Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 200,- und 3.500,- Euro an. Sie ist vor der Erlaubniserteilung zu zahlen.

Kontakt
Kontext
- Anlage 1 Erlaubnisantrag Natürliche Person_ (Dateigröße: 131 KB/-typ: pdf)
- Anlage 2 Erlaubnisantrag Juristische Person_ (Dateigröße: 150 KB/-typ: pdf)
- Anlage 3 Beiblatt Angaben gesetzliche Vertretung (Dateigröße: 26 KB/-typ: pdf)
- Anlage 4 Versicherungsbestätigung natürliche und juristische Person (Dateigröße: 119 KB/-typ: pdf)
- Anlage 5 Versicherungsbestätigung Personenhandelsgesellschaft (Dateigröße: 150 KB/-typ: pdf)
- Merkblatt Maklerinnen und Makler (Dateigröße: 166 KB/-typ: pdf)
Stand: 11.11.2020
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