Gewerbemeldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann persönlich beim
Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Zimmer B 213 (Gewerbemeldungen A bis K) und
Zimmer B 214 (Gewerbemeldungen L bis Z)
abgegeben oder übersandt werden.
Wenn der Vordruck bereits vollständig ausgefüllt und mit den weiteren Unterlagen (siehe unten) versehen bei der Gewerbemeldestelle abgegeben wird, verkürzt sich die Bearbeitungszeit.
Wann muss ein Gewerbe umgemeldet werden?
- Bei Verlegung des Betriebes,
- bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes
- und/oder bei Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
Diese Ummeldung ist kostenpflichtig.
Des weiteren bitten wir um Mitteilung von Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführenden.
Mit diesen kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnelleren und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.

Unterlagen
Für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung:
- Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellenden)
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
- Bei juristischen Personen:
Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges,
bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelregistereintrag der Komplementär GmbH benötigt
- Bei ausländischen juristischen Personen:
Beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Für die Gewerbeabmeldung:
- Gültiger Personalausweis

Formulare
Hier erhalten Sie Vordrucke zur Anmeldung eines Gewerbes, Abmeldung eines Gewerbes, Ummeldung eines Gewerbes sowie ein Beiblatt zum gesetzlichen Vertreter.

Gebühren
Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung
- a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
26 Euro - b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
33 Euro - c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen:
13 Euro - Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den oder die Gewerbetreibenden:
15 Euro
Gewerbeabmeldung
- kostenlos
Bei schriftlichen Gewerbemeldungen legen Sie bitte eine Ausweiskopie dazu.
Die Verwaltungsgebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Kontakt
Stand: 03.04.2020
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