Gewerbemeldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)

Cafe, Restaurant, Gaststätte, Informationen zum Gewerbe. - Pixabay

Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Antworten zu Ihren Fragen rund um Gewerbemeldungen finden Sie in diesem Beitrag. In unklaren Fällen nehmen Sie gerne wie folgt Kontakt auf:

  • Per E-Mail:
    gewerbe@muelheim-ruhr.de
     
  • Per Telefon sind wir zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
    Montag bis Donnerstag: 08 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Sie können die erforderlichen Unterlagen persönlich, per Post, per E-Mail oder per Fax einreichen. 

  • Per Post:
    Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle
    Am Rathaus 1
    45468 Mülheim an der Ruhr
  • Per E-Mail:
    gewerbe@muelheim-ruhr.de
  • Per Fax:
    0208 / 455-58-3288
  • Persönlich:
    Die Gewerbeabteilung ist wieder für Vorsprachen geöffnet. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Vereinbarung eines Termins. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre*n  zuständige*n Sachbearbeiter*in.
  • Über das Wirtschaftsportal NRW: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege/

 

Welche Tätigkeiten sind anzumelden?

Wenn Sie eine selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben ist dies der Stadt dies der Stadt wie folgt mitzuteilen (ausgenommen sind freie Berufe, Urproduktion, Prostitution und die Verwaltung des eigenen Vermögens).

Wann ist das Gewerbe umzumelden?

Sie müssen das Gewerbe bei Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit oder bei Änderung der Betriebsanschrift (innerhalb der Stadt Mülheim an der Ruhr) ummelden. 

Wann ist das Gewerbe abzumelden?

Sie müssen Ihre Gewerbe bei Aufgabe der Tätigkeit abmelden, oder wenn die Betriebsadresse in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.

Zuständige Ansprechpersonen:

  • A bis Z: Thomas Hoffmann

 

Unterlagen

Unterlagen

Gewerbeanmeldung

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit der letzten Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragssteller*innen)
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
  • Bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind:
    eine Kopie eines Handelsregisterauszuges,
    bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregisterauszug der Komplementär GmbH benötigt.
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    Beglaubigte Übersetzung in deutsche Sprache
  • Bei Handwerker*innen oder handwerksähnlichen Betrieben:
    Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintrag
  • gegebenenfalls Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister 

Bei weiteren Fragen zur Unternehmesgründung wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Gewerbeummeldung

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular
  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit der letzten Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragssteller*innen)
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)

Gewerbeabmeldung

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit der letzten Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragssteller*innen)
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)

 

Formulare

Formulare

Hier erhalten Sie Vordrucke zur Anmeldung eines Gewerbes, Abmeldung eines GewerbesUmmeldung eines Gewerbes sowie ein Beiblatt zur gesetzlichen Vertretung.

 

Gebühren

Gebühren

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung

  • a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
    26 Euro
  • b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind:
    33 Euro
  • c) für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen:
    13 Euro
  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den*die Gewerbetreibende*n:
    15 Euro

Gewerbeabmeldung

  • kostenlos

Bei schriftlichen Gewerbemeldungen legen Sie bitte eine Ausweiskopie dazu.
Die Verwaltungsgebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt.

 

Kontakt

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Stand: 04.03.2024

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