Erlaubnis zur Ausübung der Gewerbe Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in Wer ein Makler*innen-, Bauträger*innen- oder Baubetreuergewerbe betreiben möchte bedarf einer Erlaubnis. Hier finden Sie die dazu wichtigen Informationen. https://www1.muelheim-ruhr.de/node/1331

Erlaubnis zur Ausübung der Gewerbe Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in

Immobilienmaklerin übergibt einem jungen Paar die Schlüssel zur neuen Immobilie. Immobikienkaufmann, Immobilienkauffrau - Canva

Wer das Gewerbe als Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in (ab 1. August 2018) betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung – GewO).

Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
  • Nachweis über die Berufshaftpflicht (nur Wohnimmobilienverwalter*innen)
  • Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses

 

 

Gebühren

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 200,- und 5000,- Euro an. Diese ist vor der Erlaubniserteilung zu zahlen.

 

Kontakt

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Kontext


Stand: 21.09.2023

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