Gewerbliche Personenbeförderung

Gewerbliche Personenbeförderung

Genehmigung nach § 2 Personenbeförderungsgesetz

Taxi mit Taxischild auf dem Dach, Fahrgastbeförderung, Fahrgäste, Taxifahrer - Pixabay

Wenn Sie als Unternehmer*in Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (nur Pkw) in Mülheim an der Ruhr betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung des Ordnungsamtes.

Welche Unterlagen Sie für die Beantragung einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem unterhalb des Beitrags hinterlegten Antragsvordruck (zum Ausdrucken) oder den weiter unten aufgeführten Online-Anträgen Taxi und Mietwagen.

Damit wir Ihnen eine Erlaubnis für die gewerbeliche Personenbeförderung erteilen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Mülheim an der Ruhr verfügen, persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind. Nähere Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung hält die Industrie- und Handelskammer zu Essen für Sie bereit.
Hier finden Sie weitere umfassende Informationen für angehende Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

Die Höhe der Verwaltungsgebühr, die für die Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erhoben wird, teilt Ihnen gerne die unten genannte Ansprechperson auf Anfrage mit.

Hier geht es zu den Online-Anträgen:

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Stand: 16.07.2024

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